---
title: "Nasses Herbstlaub: Wann Eigentümer haften"
description: "Wer muss Laub auf dem Gehweg kehren? Erfahren Sie, was örtliche Satzungen, Mietverträge und die Haftung nach einem Sturz bestimmen."
url: https://staats-galabau.de/nasses-herbstlaub-eigentuemer-haften
type: "post"
language: "de"
site: "Gartenbau und Landschaftsbau Andreas Staats"
published: 2026-10-24T08:56:15+02:00
modified: 2026-11-04T15:36:43+01:00
author: "Garten- und Landschaftsbau"
categories: "Objektpflege & Winterdienst"
tags: "Gehwegreinigung, Grundstückseigentümer, herbstlaub, Mietvertrag, Sturzhaftung, Verkehrssicherungspflicht"
image: https://staats-galabau.de/wp-content/uploads/2026/10/knp-teaser-6.jpg
---

# Nasses Herbstlaub: Wann Eigentümer haften

Nasses Herbstlaub kann einen Gehweg rutschig machen, doch nicht automatisch haftet dafür der Eigentümer des nächsten Grundstücks. Entscheidend ist, wer nach der örtlichen Straßenreinigungssatzung für den Weg zuständig ist und ob eine Pflichtverletzung den Sturz verursacht hat.

## Wer den Gehweg reinigen muss

Für öffentliche Straßen und Wege sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden verantwortlich. Viele Kommunen übertragen die Reinigung der Gehwege jedoch per Satzung auf die Eigentümer angrenzender Grundstücke. Welche Flächen dazugehören und wie oft gereinigt werden muss, ist deshalb vor Ort geregelt.

Prüfen Sie die Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder fragen Sie bei der Verwaltung nach. Auch innerhalb einer Stadt können Zuständigkeiten unterschiedlich sein. Klären Sie außerdem, ob ein kommunaler Reinigungsdienst den betreffenden Abschnitt bereits übernimmt.

Eine bundesweit geltende Regel wie einmal pro Woche reicht gibt es nicht. Maßgeblich sind die örtlichen Vorgaben, die Laubmenge und die konkrete Rutschgefahr. Eine dicke, nasse Schicht kann häufigeres Kehren erfordern als einzelne trockene Blätter. Niemand muss jedoch jedem Blatt hinterherlaufen.

## Wann ein Sturz zur Haftungsfrage wird

Ein [Sturz](https://www.amazon.de/s?k=sturz&tag=gspa-21) allein begründet noch keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dafür muss eine bestehende Sicherungspflicht verletzt worden sein, und diese Pflichtverletzung muss für den Unfall verantwortlich sein. Im Herbst müssen Fußgänger außerdem mit einer gewissen Rutschgefahr rechnen und sich entsprechend vorsichtig bewegen.

Bleibt eine offensichtlich gefährliche Laubschicht trotz bestehender Reinigungspflicht längere Zeit liegen, kann das für den Grundstückseigentümer problematisch werden. Gerichte haben aber auch Klagen abgewiesen: Das Landgericht Coburg sah keine Pflichtverletzung, nachdem der Gehweg wenige Tage zuvor gereinigt worden war und das danach gefallene Laub noch keine zusätzliche Reinigung erforderte. Das Landgericht Itzehoe wies die Klage einer Passantin ab, die auf einer mit Laub bedeckten Holztreppe ohne Geländer gestürzt war. Die Rutschgefahr sei erkennbar gewesen.

## Was Eigentümer jetzt tun sollten

1. **Zuständigkeit feststellen:** Lesen Sie nach, welche Gehwegabschnitte Sie reinigen müssen und welche Zeiten oder Intervalle die örtliche Satzung vorgibt.
2. **Vertragliche Aufgaben klären:** Wenn ein Mieter, Hausmeister oder Reinigungsdienst zuständig sein soll, prüfen Sie, ob die Übertragung wirksam vereinbart ist.
3. **Besonders gefährliche Stellen kontrollieren:** Prüfen Sie den Gehweg vor allem nach starkem Wind und Regen. Entfernen Sie eine deutlich rutschige Laubschicht, statt sich auf einen festen Wochenrhythmus zu verlassen.

## Mieter, Nachbarlaub und typische Irrtümer

Mieter müssen nicht automatisch fegen, nur weil sie im Erdgeschoss wohnen. Eine Kehrpflicht braucht eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag oder in einer dort einbezogenen Hausordnung. Ein nachträglicher Aushang im Treppenhaus genügt nicht. Auch wenn die Reinigung übertragen wurde, muss der Vermieter kontrollieren, ob sie ordentlich erledigt wird. Kosten für einen beauftragten Hausmeister oder Reinigungsdienst können bei entsprechender Vereinbarung als Betriebskosten umgelegt werden.

Ob die Blätter vom eigenen oder vom Nachbarbaum stammen, entscheidet nicht darüber, wer den [Gehweg reinigen](https://www.amazon.de/s?k=gehweg%20reinigen&tag=gspa-21) muss. Laubfall von Nachbarbäumen gilt grundsätzlich als natürliche Begleiterscheinung und ist in üblichen Mengen hinzunehmen. Prüfen Sie daher zuerst die örtliche Zuständigkeit, statt die Verantwortung allein beim Nachbarn zu suchen. Wer eine Reinigungspflicht versäumt, kann außerdem eine Ordnungswidrigkeit begehen; mögliche Bußgelder unterscheiden sich je nach Regelung erheblich.

LESEN: Teichpflege im Winter: Schutz von Eis & Pflanzen

→ [Mehr lesen](https://staats-galabau.de/teichpflege-im-winter-eis-pflanzen-schuetzen)

## Örtliche Pflicht und tatsächliche Gefahr zählen

Halten Sie sich an die Satzung Ihrer Gemeinde und kontrollieren Sie den Gehweg besonders nach Wind und Regen. Für eine Haftung kommt es nicht allein auf den Sturz an, sondern auf eine verletzte Pflicht und den Zusammenhang mit dem Unfall.
