Fa. A.Staats e.K.
Westerkampstr. 15
31311 Uetze
Tel: 05173 – 92 69 192
Fax: 05173 – 92 69 198
E-Mail : anfragen@staats-galabau.de
Steuer – Nr.: 16/143/02666
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Fa. Andreas Staats e.K Staats – Galabau – Garten u. Landschaftsbau- Tief & Erdarbeiten & Hausmeisterservice.
Stand: 15.05.2017
Die hier aufgeführten allgemeine Geschäftsbedingungen auch kurz AGB’s genannt, regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als Kunden und uns, Fa. Andreas Staats e.K, Staats Galabau Tief u Erdarbeiten – Hausmeisterservice als Leistungsträger. Sie tragen maßgeblich dazu bei, das ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher und uns als Leistungsträger gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als Leistungsträger.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von der Fa. Andreas Staats e.K Staats Galabau Garten u Landschaftsbau und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Garten u Landschaftsbau Fa. Andreas Staats e.K an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen des Kunden / Verbrauchers oder Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; sie werden insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn die Fa. Andreas Staats e.K ihnen im Einzelfall nach Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch die Fa. Andreas Staats e.K Garten u. Landschaftsbau Tief u Erdarbeiten schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Die Fa. Andreas Staats e.K hält sich an abgegebene Angebote zwei Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie Naturprodukte und Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.
2.2 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und Dienstleistungen erklärt der Kunde/Endverbraucher oder Leistungsempfänger verbindlich diese erwerben zu wollen. Zur vollständigen Vertragserfüllung, muss das in der Bestellung vorliegende Angebot, innerhalb von zwei Wochen durch Staats GaLaBau, Andreas Staats e.K., bestätigt werden. Die Bestätigung kann schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.
2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware und / oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.
2.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
§ 3 Widerrufsrecht
3.1 Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Fa. Andreas Staats e.K Westerkampstr. 15, 31311 Uetze, Telefon 05173 92 69 192, Telefax 05173 92 69 198, E-Mail anfragen@staats-galabau.de mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
3.2 Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
3.3 Haben sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 4 Leistungs- und Lieferfristen
4.1 Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Fa Andreas Staats e.K Staats – Galabau durch etwaige Zulieferanten.
4.2 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Fa. Andreas Staats e.K Staats Galabau zurückzuführen ist.
4.3 Gerät die Fa Andreas Staats e.K mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des Kunden beschränkt sich auf höchstens 5 % der vereinbarten netto Vergütung, sofern die Fa. Andreas Staats e.K – Staats Galabau den Verzug nur leicht fahrlässig verursacht hat.
4.4 Höhere Gewalt bei der Fa Andreas Staats e.K – Staats Galabau oder deren Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
4.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Fa. Andreas Staats e.K Staats Galabau richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Garten u. Landschaftsbau Tief u. Erdarbeiten und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material und Produktfreigaben.
4.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt durch das Leistungsverzeichnis der Kompletten Ausführungen . Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang des Leistungsverzeichnis gemeinsam mit dem Auftragsnehmer durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 1 Woche nach der schriftlichen Meldung des Lesitungsverzeichnis über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 1 ‚Woche nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Auf Verlangen kann es zu einer Teilabnahme kommen, d.h. in sich abgeschlossene Teile der Leistung sind in sich besonders abzunehmen. Die Teilabnahme hat die gleichen Wirkungen wie eine Gesamtabnahme, allerdings beschränkt auf den abgenommenen Teilbereich.
4.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere durch den Auftragnehmer unabwendbare objektive Umstände beschädigt oder zerstört, so hat dieser Ansprüche die erbrachten Leistung nach den Vertragspreisen abzurechnen und außerdem die ihm entstandenen Kosten vergütet zu bekommen.
§ 5 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
5.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 3 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so kann ihm die Fa Andreas Staats e.K Staats – Galabau eine angemessene Nachfrist setzen. Zahlt der Auftraggeber auch innerhalb der Nachfrist nicht, so hat die Fa. Andreas Staats e.K Staats – Galabau vom Ende der Nachfrist an Anspruch auf Zinsen in Höher der in §288 Absatz 2 BGB angegebenen Zinssätze, wenn er nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist. Der Auftraggeber kommt jedoch, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf, spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung oder der Aufstellung bei Abschlagszahlungen in Zahlungsverzug, wenn der Auftragnehmer seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt und den fälligen Endbetrag nicht rechtzeitig erhalten hat, es sei denn, der Auftraggeber ist für den Zahlungsverzug nicht verantwortlich. Die Frist verlängert sich auf höchstens 10 Tage, wenn sie aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist und ausdrücklich vereinbart wurde
5.2 Alle Preise beinhalten die jeweilige anwendbare Mehrwertsteuer.
5.3 Die Fa. Andreas Staats e.K Staats Galabau behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, diese sind binnen einer Frist von 3 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug und die Fa. Andreas Staats e.K Staats Galabau behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese Abschlagszahlung 25 % / Teilzahlung 50 % / 75 % beglichen werden. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche gelieferten Materialien im Besitz von der Fa. Andreas Staats e.K – Staats – Galabau, genauso bleiben sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.
5.4 Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, die untätig vom Kunden verstrichen lassen wurde sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
5.5 Werden durch Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Die Vereinbarung soll vor der Ausführung getroffen werden.
5.6 Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt. Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung. Sie ist möglichst vor Beginn der Ausführungen zu vereinbaren. Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.
5.7 Wird eine Sicherheit für Mangelansprüche durch Hinterlegung von Geld vereinbart, so hat der Auftragnehmer den Betrag bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das beide nur gemeinsam verfügen können („Und-Konto“). Etwaige Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu.
§ 6 Gewährleistung
6.1 Die Fa Andreas Staats e.K Staats Galabau übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
6.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber geliefert werden, wird von der Fa. Andreas Staats e.K Staats – Galabau keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer herrühren. Auf erkennbare Mängel hat die Fa. Andreas Staats e.K den Auftraggeber hinzuweisen.
6.3 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost , Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie ausgenommen, obgleich wir versuchen solche Ereignisse zu beobachten um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können. Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen Schädigungen durch den Kunden erkennbar.
6.4 Die Fa. Andreas Staats e.K Staats Galabau liefert die Ware in der Ausführung und Beschaffenheit, die zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die Haftung für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Eine Sachmängelhaftung ist des Weiteren ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die vorerwähnten Gewährleistungsbestimmungen gelten entsprechend für durch die Fa. Andreas Staats e.K erbrachte Werk- oder Dienstleistungen.
6.5 Für die von uns durchgeführten Bauleistungen geben wir eine Gewährleistung von bis zu Zwei Jahren.
6.6 Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom Kaufvertrag zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.
6.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung, übernimmt die Fa. Andreas Staats e.K Staats Galabau keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit von ihr gelieferter Ware i. S. d. § 443 BGB. Im Übrigen haftet die Fa Andreas Staats e.K für durch Sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel ihrer Leistungen und Lieferungen wie folgt:
6.7.1 Die Fa. Andreas Staats e.K Staats Galabau haftet für durch sie zu vertretende Mängel nach ihrer Wahl, entweder auf Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder auf Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes. Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Eine etwaige gesetzliche Haftung der Staats Galabau für aus zu vertretenen Sachmängeln folgenden Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) oder auf Grund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens, bleibt unberührt.
6.8 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. der erbrachten Dienstleistung.
6.9 Der Kunde hat die empfangende Ware oder angenommene Leistung unverzüglich nach Anlieferung/Leistungserbringung auf etwaige Sachmängel hin zu untersuchen und seine Beanstandung unverzüglich gegenüber Garten und Landschaftsbau Andreas Staats e.K schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 7 Tagen, seit dem Leistungs – / Lieferungsdatum gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit etwaige Mängel, Abweichungen vom Leistung / Lieferungsumfang oder sonstige Beanstandungen der Ware/Leistung im Rahmen einer stichprobenartig durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können. Bei sämtlichen mangelbedingten Rücklieferungen trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren Eingang bei der Fa. Andreas Staats e.K
6.10 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, ist die Fa. Andreas Staats e.K Staats Galabau berechtigt, die ihr aus Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
6.11 Rückgriffs Ansprüche des Kunden gegen die Fa. Andreas Staats e.K Staats Galabau aus § 478 BGB (Unternehmerrückgriff) bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Arbeitnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat und der Kunde ein Verbraucher ist.
§ 7 Behinderungsanzeige
Glaubt sich die Fa. Andreas Staats e.K Staats Galabau in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat sie es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mit der Behinderungsanzeige weist die Fa Andreas Staats e:K Staats Galabau den Auftraggeber darauf hin, dass ein Risiko im Hinblick auf die Bauzeit bestehen könnte und hiermit auch Schäden verbunden sein können.
§ 8 Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht geschehen, kann die Fa. Andreas Staats e.K Staats Galabau Garten u Landschaftsbau tief u Erdarbeiten – Hausmeisterservice für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.
8.2 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne o.ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und dergleichen, zu denen der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.
8.3 Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Kunde die Kosten für die Bereitstellung.
8.4 Der Kunde verpflichtet sich zudem, der Fa. Andreas Staats e.K Staats Galabau mitzuteilen, wer Weisungsbefugt ist.
§ 9 Aufrechnungsverbot, Ausschluss des Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Andreas Staats e.K Staats Galabau aufzurechnen oder ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig festgestellt oder durch schriftlich anerkannte Gegenansprüche zu Grunde.
§10 Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand
10.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand von der Fa Andreas Staats e.K Staats Galabau (Amtsgericht Burgdorf bzw. Landgericht Hildesheim).
10.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
10.3 Im Streitfall ist die Fa Andreas Staats e.K Staats Galabau berechtigt den Streitfall an ein Unabhängigen Schiedsmann oder an seinen Anwalt zu leiten. Der Schiedsmann oder Rechtsanwalt wird in von der Fa. Andreas Staats e.k Staats Glabau ausgewählt.
§ 11 Mängelhaftung
11.1 Die Fa Andreas Staats e.K Staats Galabau verpflichtet dem Auftraggeber das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Das Werk gilt als frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wurde die Beschaffenheit nicht vereinbart, ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art des Werkes erwarten kann.
11.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle während der Verjährungspflicht hervortretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt.
§ 12 Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen
Wenn der Auftraggeber diese Vertragsbedingungen verletzt und die Fa. Andreas Staats e.K Staats Galabau hiergegen nichts unternimmt, ist diese weiterhin berechtigt von den Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der der Auftraggeber diese Vertragsbedingungen verletzt, Gebrauch zu wahren.