Garten- & Landschaftsbau
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Gartenpflege Steuertipps

Steu­er­tipps zum Geld spa­ren bei der Gar­ten­ar­beit. Gar­ten­ar­bei­ten kön­nen steu­er­lich gel­tend gemacht und von der Steu­er abge­setzt wer­den. Lesen Sie hier mehr.

Steuervorteil bei Gartenarbeit

Gartenpflege Steuertipps

Übli­che Arbei­ten zur Gar­ten­pfle­ge wie Rasen­mä­hen, Unkraut­jä­ten oder Hecken­schnei­den sind kei­ne Hand­wer­kerleis­tun­gen, son­dern zäh­len zu den haus­halts­na­hen Dienst­leis­tun­gen. Hier betei­ligt sich der Fis­kus eben­falls mit 20 Pro­zent an den Kosten.

Sind Kosten für Gartenpflege von der steuerlich absetzbar?

Pro Jahr sind bis 5.200 Euro als haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen und Hand­werks­leis­tun­gen absetz­bar. Das­sel­be gilt für Dienst­leis­tun­gen des täg­li­chen Haus­halts, wozu u.a. die Pfle­ge der Gar­ten- und Außen­an­la­ge zählt. Für bei­de Leis­tungs­fäl­le kön­nen ange­fal­le­ne Lohn­kos­ten steu­er­lich gel­tend gemacht werden.

Gar­ten­ar­bei­ten kön­nen steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den. Das gilt aller­dings nicht für Ihre Ein­käu­fe im Gar­ten­cen­ter. Die Kas­sen­bons kön­nen sie getrost ent­sor­gen: Mate­ri­al­kos­ten wie gekauf­te Pflan­zen kön­nen nicht steu­er­lich abge­setzt wer­den. Aller­dings gibt es eine Rei­he von Gar­ten­ar­bei­ten, die sich steu­er­min­dernd aus­wir­ken können.

Steuertipps welche Gartenarbeiten steuerlich absetzbar sind!

  • Gar­ten wird neu ange­legt oder umge­stal­tet (Gilt nicht bei Hausneubau!)
  • Baum­fäll­ar­bei­ten, die in Auf­trag gege­ben werden
  • Dienst­leis­ter mäht Rasen, bekämpft Schäd­lin­ge, schnei­det Hecken oder sorgt für freie Wege
  • Hand­wer­ker legt Gar­ten- oder Schwimm­teich an, repa­riert etwas, ver­legt Roll­ra­sen oder Pflas­ter­stei­ne oder errich­tet eine Gar­ten­mau­er oder einen Zaun
    Arbeits‑, Maschi­nen- und Fahrt­kos­ten, Ver­brauchs­mit­tel (z.B. Abdeck­fo­li­en, Reiniger)
  • Ent­sor­gungs­kos­ten, die eine Fir­ma in Rech­nung stellt

Wo trage ich Gartenpflege in der Steuererklärung ein?

Von dem Steu­er­vor­teil pro­fi­tie­ren nicht nur Eigen­heim­be­sit­zer. Auch Mie­ter kön­nen Gar­ten­ar­beit abset­zen und Steu­ern spa­ren. Die Kos­ten tra­gen Sie in Ihrer Steu­er­erklä­rung auf der Anla­ge Haus­halts­na­he Auf­wen­dun­gen ein.

Noch ein­fa­cher geht es mit WISO Steu­er. Hier geben Sie Ihre Kos­ten ein­fach unter All­ge­mei­ne Aus­ga­ben > Hand­wer­ker, Hil­fen und Dienst­leis­tun­gen im Haushalt.

Das Pro­gramm setzt Ihre Ein­ga­ben dann auto­ma­tisch an die rich­ti­ge Stel­le Ihrer Steuererklärung.

Gar­ten­ar­beit abset­zen und Steu­ern spa­ren! Wie genau? Das erfah­ren Sie hier.

Gartenpflege Steuertipps FAQ

Wer eine Car­port- oder eine Ter­ras­sen­über­da­chung anbrin­gen will, kann die Kos­ten über die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung als Hand­werks­leis­tung steu­er­lich gel­tend machen und so sei­ne Steu­er­last redu­zie­ren, sprich: Steu­ern spa­ren. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass die Arbei­ten inner­halb des eige­nen Grund­stü­ckes erfolgen

Wenn Sie Ihre Gar­ten­we­ge pflas­tern oder auf Ihrem Grund­stück ein Loch für einen Pool oder Schwimm­teich aus­he­ben las­sen, kön­nen Sie die­se Hand­wer­kerleis­tung in Ihrer Steu­er­erklä­rung ange­ben (sie­he § 35a EStG). Dabei ist es unab­hän­gig, ob Sie Ihren Gar­ten neu anle­gen oder einen Bereich umge­stal­ten möchten

Gar­ten­ge­stal­tung (§ 9 EStG) ist nur bei Zurech­nung auf den ver­mie­te­ten Teil absetz­bar. Auf­wen­dun­gen für eine Neu­ge­stal­tung des Gar­tens sind bei einem Zwei­fa­mi­li­en­haus dann nicht als Wer­bungs­kos­ten bei den Miet­ein­künf­ten abzieh­bar, wenn der neu gestal­te­te Gar­ten der selbst­ge­nutz­ten Woh­nung zuzu­rech­nen ist.

Kön­nen wir die Anschaf­fungs- und Instal­la­ti­ons­kos­ten steu­er­lich gel­tend machen? Der Lohn­an­teil der Instal­la­ti­ons­kos­ten kann als haus­halts­na­he Dienst­leis­tung steu­er­lich ange­setzt wer­den, die Kos­ten für den Mäh­ro­bo­ter lei­der nicht.

Der Erhal­tungs­auf­wand ist im All­ge­mei­nen sofort voll­stän­dig absetz­bar. Lie­gen die Kos­ten für das Anbrin­gen einer Mar­ki­se im Kalen­der­jahr ins­ge­samt unter 4.000 Euro kön­nen Sie den gesam­ten Betrag in der fol­gen­den Ein­kom­mens­steu­er­erklä­rung als Erhal­tungs­auf­wand steu­er­lich absetzen.

Kann man Pflas­ter­ar­bei­ten bei der Steu­er abset­zen? Die Kos­ten für Pflas­ter­ar­bei­ten auf Ihrem Grund­stück kön­nen Sie in der Steu­er­erklä­rung als Steu­er­ermä­ßi­gung berück­sich­ti­gen. Es sind dabei aber nur die Arbeits­leis­tun­gen zu berück­sich­ti­gen, die Mate­ri­al­kos­ten sind nicht abzugsfähig.

Baum­pfle­ge, Baum­fäl­lung, und Hecken­schnitt gel­ten als haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen. Unter haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen fällt neben Grün­schnitt und Rasen­pfle­ge auch die Pfle­ge des Gar­tens all­ge­mein. Abge­setzt wer­den kön­nen dabei 20% von maxi­mal 20.000 Euro, also 4.000 Euro sind sofort abziehbar.

Beson­ders steu­er­güns­tig ist aller­dings ein Gar­ten­haus als Arbeits­zim­mer. Hier kön­nen Anschaf­fungs­preis, Heiz­kos­ten und die gesam­te arbeits­re­le­van­te Ein­rich­tung in vol­lem Umfang als Betriebs­aus­ga­ben oder als Wer­bungs­kos­ten gel­tend gemacht werden.

Für genaue Infor­ma­tio­nen und eine detail­lier­te Bera­tung zum The­ma Steu­ern spa­ren bei der Gar­ten­pfle­ge, kon­tak­tie­ren Sie bit­te Ihren Steu­er­be­ra­ter oder einen Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Hier erfah­ren Sie, wer Ihnen bei der Steu­er­erklä­rung hel­fen darf und ihnen Steu­er­tipps geben darf.

Eine sehr gute Über­sicht, über Leis­tun­gen im Gar­ten und Haus­halt, die bei der Steu­er­erklä­rung gel­tend gemacht wer­den kön­nen, fin­den Sie in der Tabel­le von steuer-schutzbrief.de, in der die Arbei­ten nach haus­halts­na­hen Dienst­leis­tun­gen und Hand­wer­kerleis­tun­gen unter­teilt sind.

Steu­er­tipp: Das Schnei­den einer Hecke und das Rasen­mä­hen sind steu­er­be­güns­tigt. Eben­so der Abtrans­port des dabei anfal­len­den Grün­schnitts, aber nur, da die Ent­sor­gung nicht im Vor­der­grund steht.

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