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Alte Rattenköder richtig entsorgen: Das gilt seit dem 23. Oktober

Alte Rattenköder richtig entsorgen: Das gilt seit dem 23. Oktober

Alte Rattenköder mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen dürfen Privatpersonen seit dem 23. Oktober 2026 nicht mehr verwenden. Wer solche Restbestände im Schuppen, Keller oder in der Garage findet, muss sie als gefährlichen Abfall bei einer kommunalen Schadstoffsammelstelle, einem Wertstoffhof oder dem Schadstoffmobil abgeben.

Was für alte Rattenköder jetzt gilt

Die private Anwendung ist untersagt

Betroffen sind antikoagulante Rodentizide. Diese chemischen Mittel hemmen die Blutgerinnung. Ratten und Mäuse sterben nach der Aufnahme meist erst einige Tage später. Privatpersonen durften Restbestände noch bis zum 22. Oktober 2026 aufbrauchen. Seit dem 23. Oktober 2026 ist auch diese Verwendung nicht mehr erlaubt.

Der Hintergrund ist die EU-Biozidverordnung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hatte die Zulassung dieser Mittel für Privatpersonen im Sommer 2024 nicht verlängert. Der Verkauf an Privatpersonen war bereits zuvor beendet worden. Für die hier relevante Entsorgung zählt: Auch ein alter, bereits gekaufter Vorrat darf nicht weiter ausgelegt werden.

Besitz und Verwendung sind nicht dasselbe

Der bloße Besitz der Restbestände ist nach den vorliegenden Angaben nicht verboten. Das heißt aber nicht, dass die Köder im Schuppen bleiben oder weiter zum Einsatz kommen dürfen. Die vorgesehene Lösung ist die Abgabe als gefährlicher Abfall. Wer die Köder unsachgemäß entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann.

Im Zusammenhang mit einer weiteren Anwendung wird ein mögliches Bußgeld von bis zu 50.000 Euro genannt. Diese Angabe bezieht sich auf die Verwendung der verbotenen Mittel. Sie ist keine pauschale Bußgeldangabe für den bloßen Besitz oder jede Form der Entsorgung.

So geben Sie die Restbestände ab

Schadstoffsammlung statt Hausmüll

Für die Abgabe kommen eine Schadstoffsammelstelle, ein kommunaler Wertstoffhof oder das Schadstoffmobil infrage. Welche Möglichkeit in Ihrer Kommune wann erreichbar ist, lässt sich aus den verfügbaren Angaben nicht ablesen. Für die Abgabe fallen keine Gebühren an.

Wenn die Originalverpackung noch vorhanden ist, geben Sie die Köder möglichst darin ab. So lässt sich erkennen, welcher Wirkstoff enthalten ist. Das ist besonders hilfreich, wenn der Vorrat schon länger im Schuppen liegt und die Produktbezeichnung nicht mehr geläufig ist.

Schritt für Schritt vorgehen

  1. Restbestand prüfen: Sehen Sie auf der Verpackung nach, ob es sich um einen antikoagulanten Rattenköder handelt. Die Quellen enthalten keine vollständige Liste einzelner Wirkstoffe.
  2. Nicht mehr verwenden: Legen Sie den Köder seit dem 23. Oktober 2026 nicht mehr aus, auch nicht, wenn Sie noch einen Rattenbefall vermuten.
  3. Verpackung mitnehmen: Lassen Sie den Restbestand möglichst in der Originalverpackung, damit der Wirkstoff erkennbar bleibt.
  4. Abgabestelle nutzen: Bringen Sie die Köder zur kommunalen Schadstoffsammelstelle, zum Wertstoffhof oder zum Schadstoffmobil.
  5. Falsche Entsorgung vermeiden: Geben Sie die Reste weder in den Hausmüll noch in die Toilette oder auf den Kompost.
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Diese Wege sind nicht austauschbar. Rattengift gehört nicht in den normalen Abfall und auch nicht in den Abfluss. Die Einstufung als gefährlicher Abfall soll verhindern, dass der Wirkstoff unkontrolliert in die Umwelt gelangt.

Warum die Entsorgung auch den Garten betrifft

Gift kann Wildtiere und Haustiere gefährden

Antikoagulante Wirkstoffe können neben Ratten auch Menschen sowie Haus- und Wildtiere gefährden. Greifvögel oder andere Wildtiere können belastet werden, wenn sie einen Köder oder ein vergiftetes Beutetier fressen. Die Mittel bauen sich in der Natur nur langsam ab; ihre Schadwirkung kann deshalb lange bestehen bleiben.

Für Grundstückseigentümer ist das ein Grund, alte Bestände nicht einfach für einen möglichen späteren Einsatz aufzuheben. Ein Schuppen ist kein geeigneter Entsorgungsweg. Die Köder sollen gesammelt und kontrolliert bei einer dafür vorgesehenen Stelle abgegeben werden.

Auch andere Bekämpfungsmittel haben Risiken

Ein vermuteter Befall bedeutet nicht, dass jede Falle ohne Weiteres geeignet ist. Lebendfallen, Schlagfallen und Elektrofallen werden als mögliche Alternativen genannt. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass mechanische Fallen auch Igel, Eichhörnchen oder Mäuse gefährden können. Eine Falle ist daher nicht automatisch unbedenklich, nur weil sie kein Gift enthält.

Vorbeugend sollten Sie Ratten keine leicht erreichbaren Futterquellen bieten. Dazu gehört, Vogelfutterstellen nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Auch Holzstapel sollten regelmäßig umgeschichtet werden. Solche Maßnahmen ersetzen keine fachliche Abklärung, können aber dazu beitragen, das Grundstück für die Tiere weniger attraktiv zu machen.

Bei Befall gelten andere Wege als früher

Welche Möglichkeiten Privatpersonen haben

Bei einem vermuteten Ratten- oder Mäusebefall können Privatpersonen laut den vorliegenden Angaben Lebendfallen, Schlagfallen, Elektrofallen oder giftfreie Köderstationen nutzen. Für die Anwendung antikoagulanten Rattengifts dürfen sich Privatpersonen nicht mehr auf alte Vorräte stützen. Bestimmte geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkundenachweis, darunter bestimmte Schädlingsbekämpfer, dürfen solche Mittel im Akutfall weiterhin auslegen.

Wann Fachleute sinnvoll sind

Wenn Sie Ratten auf dem Grundstück entdecken und die Ursache oder das Ausmaß nicht einschätzen können, ist eine fachliche Einschätzung sinnvoll. Das gilt besonders, wenn Sie über den Einsatz von Fallen nachdenken, die auch andere Tiere gefährden können. Bei einem akuten Befall können Sie sich an einen geschulten berufsmäßigen Verwender mit Sachkundenachweis wenden. Die verfügbaren Angaben beschreiben nicht, welche konkreten Mittel oder Verfahren in jedem Einzelfall eingesetzt werden.

Alte Köder gehören zur Schadstoffsammlung

Verwenden Sie antikoagulante Rattenköder seit dem 23. Oktober 2026 nicht mehr. Geben Sie vorhandene Restbestände möglichst in der Originalverpackung bei einer kommunalen Schadstoffsammelstelle, einem Wertstoffhof oder dem Schadstoffmobil ab. Hausmüll, Toilette und Kompost sind dafür nicht zulässig.

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