Staats GaLaBau Baumfällung
Baumfällungen
Ein Baum ist oft der Blickfang in Ihrem Garten. Er fällt sofort ins Auge, spendet an sonnigen Tagen Schatten und ist ein Brutplatz für viele Vögel und andere Tiere. Doch in manchen Fällen kann der Baum im Garten ein Störfaktor sein. Er wird zu groß für Ihren Garten, nimmt jungen Pflanzen das Sonnenlicht oder stellt durch lose oder abgebrochene Äste eine Gefahr dar. Das Fällen des Baumes ist dann oft die einzige Option.
Leider ist das Fällen von Bäumen nicht immer so einfach. In manchen Fällen ist der Baum schwer zu erreichen oder es ist nicht möglich, ihn zu fällen. Für jeden Baum kann jedoch eine Lösung gefunden werden, ohne die Umgebung zu sehr zu schädigen. Gibt es auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Garten Bäume, die gefällt werden müssen?
Fachgerechte Baumfällung
Baumfällungen durch Profis
Eine Baumfällung gehört in die Hände eines Profis. Das Team von Staats GaLaBau ist Ihr Experte für die fachgerechte Fälltechnik von Bäumen.
Die Entfernung von Bäumen in städtischen und vorstädtischen Landschaften erfordert eine sorgfältige Planung und Ausführung. Bäume in der Nachbarschaft sind oft von anderen wertvollen Anpflanzungen und Strukturen umgeben.
Bei der Beseitigung von Bäumen auf ihrem privaten Grundstück, oder öffentlichen und kommerziellen Grundstücken müssen Sie sich mit angrenzenden Gebäuden, Straßenlampen, sich kreuzenden Gehwegen, Einfahrten und gefährlichen Stromleitungen auseinandersetzen. Die Arbeiten müssen so durchgeführt werden, dass Menschen und Eigentum in der Umgebung geschützt werden und nicht zu Schaden kommen.
Planung
Beurteilung & Planung der Baumfällarbeiten.
Genehmigungen
Einholung von Genehmigungen zur Baumfällung.
Absicherung
Absicherung des Gefahrenbereichs vor der Baumfällung.
Baumfällung
Baumfällung & Abtragung des Baumes.
Entsorgung
Schreddern und Abtransport von Astwerk und Stammholz.
Wurzelentfernung
Baumstumpf mit einer Wurzelfräse bzw. Stubbenfräse restlos entfernen.
So läuft eine Fällung auf engem Grundstück ab
Steht ein großer Baum zwischen Häusern, neben einer Einfahrt oder in der Nähe einer Stromleitung, kann er nicht einfach umgelegt werden. Hier kommt es auf die Reihenfolge der Arbeitsschritte an.
- Beurteilen und planen: Wir klären Baumart, Fallrichtung, Kronenlast und mögliche Gefahren für Gebäude, Straßenverkehr oder Stromleitungen.
- Arbeitsbereich absichern: Vor Beginn sichern wir den Gefahrenbereich ab, damit Menschen und Eigentum in der Umgebung nicht zu Schaden kommen.
- Baum abtragen: Je nach Größe und Standort setzen wir eine Arbeitsbühne, einen Seilkletterer oder bei sehr großen Arbeiten einen Kran ein.
- Aufräumen: Wir schreddern das Astwerk und transportieren Astwerk und Stammholz ab.
- Stumpf entfernen: Auf Wunsch fräsen wir den Baumstumpf aus.
Wie Sie bei einem Baum im eigenen Garten vorgehen und worauf Sie vorher achten sollten, lesen Sie in Alles über das Fällen von Bäumen.
Die sichere Fällung eines Baumes, insbesondere eines großen Baumes, erfordert eine sorgfältige Fälltechnik durch hochqualifizierte Baumpfleger unter Einsatz modernster Maschinen. Die Auswahl der Spezialwerkzeuge, die wir für das Fällen eines Baumes verwenden, richtet sich nach den Gegebenheiten Ihrer Landschaft, dem Wuchs der Äste und der Größe des Baumes. Je nach Größe und Standort Ihres Baumes ziehen wir den Einsatz einer Arbeitsbühne, eines Seilkletterers oder – bei sehr großen Arbeiten – eines Krans in Betracht.
Den Baum selbst fällen?
Den Baum selbst fällen vs. Beauftragung eines professionellen Baumpflegers & Baumbeseitigungsunternehmens
In manchen Situationen können Sie in Erwägung ziehen, einen Baum selbst zu fällen. In diesem Fall müssen Sie alle erforderlichen Genehmigungen und Schutzausrüstungen sowie die richtigen Werkzeuge für die Fällung des Baumes mitbringen. Denken Sie daran, dass Sie für alles haften, wenn bei der Fällung etwas schief geht und Sie verletzt werden oder Ihr Eigentum beschädigt wird.
Wenn Sie Profis von Staats GaLaBau mit der Baumfällung beauftragen, sind Sie für mögliche Unfälle nicht mehr haftbar. Wir stellen sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden. Wir kennen uns auch mit der Gesundheit von Bäumen aus – wenn Sie beim Entfernen des Baumes faulende Stellen entdecken, werden Sie schnell in Komplikationen geraten. Wir wissen, ob der Baum krank ist, bevor wir die Arbeiten durchführen, um solche Situationen zu vermeiden.
Im Allgemeinen empfehlen wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, es sei denn, Sie verfügen über eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung, vor allem, wenn der Baum höher als 3 Meter ist.
Baum im Garten fällen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Baum begutachten, vor allem auf Nester, Fledermäuse und andere geschützte Tiere.
- Fotos zur Dokumentation anfertigen.
- Bei der Stadt oder Gemeinde nachfragen, ob eine Baumschutzsatzung gilt. Wenn ja, den Antrag stellen; die Gemeinde begutachtet dann den Baum.
- Die Fällung möglichst in die Zeit von Oktober bis Februar legen.
Bei Bäumen über 3 Metern raten wir zu einem Profi, außer Sie haben die nötige Ausbildung. Wir klären für Sie, ob eine Genehmigung nötig ist, und holen sie ein. Mehr zum Thema lesen Sie unter Alles über das Fällen von Bäumen.
Bäume selbst fällen oder lieber einen Profi beauftragen?
Baumfällung - was ist zu beachten?
Der Baum muss vor der Fällung auf Besonderheiten begutachtet werden. Vor allem niedergelassene und geschützte Tierarten spielen dabei eine wesentliche Rolle. Für einen Fällungsantrag sollten von dem Baum Fotos zur Dokumentation angefertigt werden. Diese Unterlagen werden dann bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht, wo man anschließend ein Antragsformular erhält.
Einige Tage später besichtigt die Gemeinde mit Gutachtern den Baum und das Grundstück. Wenn Ihr Baum auf einem Privatgrundstück steht, ist die Gemeinde nicht für die Fällung zuständig, sondern achtet auf die Einhaltung bestehender Vorschriften im Rahmen der Natur- und Umweltgesetze. Da Sie Ihren Baum z.B. Mitte Oktober fällen möchten, stellt dies keinen Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen der Fällzeiten (siehe unten) dar. Die Gemeinde erteilt daher wenige Tage später die Genehmigung zur Fällung.
Damit bei Ihrer Baumfällung alles reibungslos verläuft, sollten Sie folgende Regelungen kennen und befolgen:
Eine Baumfällung benötigt Planung
Müssen Sie als Haus- oder Grundstückseigentümerin und Eigentümer einen Baum fällen, machen Sie dies aus einer Notwendigkeit heraus. Doch kurzerhand zur Motorsäge greifen, um den Baum zu fällen, ist nicht nur gefährlich, sondern auch kostenintensiv.
Ob Sie für die Fällung eine Genehmigung brauchen, hängt von Ihrer Stadt oder Gemeinde ab. Hat sie eine Baumschutzsatzung, ist für größere Bäume meist ein Antrag nötig; nach einer Begutachtung stellt die Gemeinde dann die Genehmigung aus. Ohne Satzung sind Fällungen im Privatgarten in der Region Hannover in der Regel genehmigungsfrei. Wir klären das vor jeder Fällung für Sie. Sehr aufwendig und mit möglichen hohen Kosten verbunden, ist die Einbeziehung des Nachbargrundstücks, wenn der zu fällende Baum zwischen beiden Grundstücken steht.
Regelung der Fällzeiten
Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Bäume in der freien Landschaft, an Wegen und Feldrändern nicht gefällt werden (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz). Für Bäume im Haus- oder Kleingarten gilt dieses Verbot nicht pauschal. Brüten aber Vögel im Baum oder wohnen dort Fledermäuse, ist die Fällung verboten, bis die Tiere ausgezogen sind. Mit dieser Regelung findet ein aktiver Natur- und Tierschutz seine Anwendung. Im Frühjahr ziehen zahlreiche Vogelarten in die Baumkronen ein und bauen dort ihre Nester. Ein absolutes Fällverbot besteht bei Bäumen, in denen sich seltene Tierarten beheimatet haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tiere im Baum oder drum herum ihren Lebensraum in Anspruch nehmen. Zu nennen sind hier vor allem Fledermausarten und Wildbienen. In einem solchen Fall darf der Baum nicht gefällt werden.
Nachweise und Eignungsprüfung
Die Fällung eines Baumes erfordert Sach- und Materialkenntnis. Vor allem der Einsatz einer Motorsäge und die Handhabung verschiedener Werkzeuge zur Fällung eines Baumes stehen hier im Vordergrund. Für den Einsatz der Motorsäge ist eine Bescheinigung über den sachgerechten Einsatz notwendig. Forstwirtschaftliche Organisationen bieten Lehrgänge zur Fällung eines Baumes an.
Vorschriften bei unmittelbarer Gefahr
Bei nachweislicher “Gefahr in Verzug” darf ein Baum jederzeit gefällt werden. Dies passiert vor allem nach einem schweren Sommergewitter, wenn ein Baum in voller Blätterpracht steht und ein Gewitter mit schwerem Sturm den Baum stark beschädigt hat. Allerdings müssen Sie in einem solchen Fall den Nachweis dokumentieren. Denn der Baum muss eine unmittelbare Gefährdung für Personen und Sachwerte darstellen.
Möglicherweise übernimmt in einem solchen Fall die Gebäudehaftpflicht den Schaden, wenn eine entsprechende Klausel für Sturmschäden vorliegt.
Abzugsfähige Kosten bei der Einkommensteuererklärung
Anfallende Handwerkskosten für eine Baumfällung können Sie möglicherweise bei Ihrer Steuererklärung abzugsfähig geltend machen. Klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater ab, ob diese Begünstigung auf Ihren Einzelfall anwendbar ist. Dieser Hinweis dient nur zur Information und stellt keine steuerliche Beratung dar.
Baumfällung: Von wann bis wann dürfen Sie fällen?
Vom 1. März bis 30. September gilt eine Schonzeit für Vögel und andere Wildtiere nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Was in dieser Zeit erlaubt ist, hängt davon ab, wo der Baum oder die Hecke steht:
| Maßnahme | 1. März bis 30. September | 1. Oktober bis Ende Februar |
|---|---|---|
| Baum im Haus- oder Kleingarten fällen | erlaubt, wenn keine Baumschutzsatzung dagegen spricht und keine Vögel oder Fledermäuse im Baum leben | erlaubt, Baumschutzsatzung beachten |
| Baum in der freien Landschaft, an Wegen oder Feldrändern fällen | verboten | erlaubt, je nach Größe mit Genehmigung der Naturschutzbehörde |
| Hecken und Sträucher roden oder stark zurückschneiden, auch im Garten | verboten | erlaubt |
| Schonender Form- und Pflegeschnitt | erlaubt, vorher auf Nester prüfen | erlaubt |
| Fällung bei akuter Gefahr, zum Beispiel nach einem Sturm | erlaubt, Gefahr mit Fotos festhalten | erlaubt |
Leben geschützte Tiere im Baum, ist jede Fällung verboten, bis sie ausgezogen sind. Ob Ihre Gemeinde eine Baumschutzsatzung hat, klären wir vor jeder Fällung für Sie. Ein Beispiel finden Sie im Beitrag Baumfällung in Uetze: Genehmigung für Kiefern und Gehölzflächen prüfen.
Baumfällung
Es gibt mehrere Gründe, in bestimmten Fällen eine Baumfällung durchzuführen. Die Verkehrssicherheit und Baumaßnahmen zählen zu den Hauptursachen, aber auch die Ästhetik Ihres Baumbestandes kann eine Rolle spielen. Nicht zuletzt sollten kranke Bäume gefällt werden, bevor sie umstürzen und Schaden anrichten.
Kontaktieren Sie uns bitte bei einem entsprechenden Verdacht. Manchmal lassen sich noch rettende Baumpflege Maßnahmen Arbeiten ausführen, die den Baum erhalten. Die Baumfällung ist nicht immer nötig, wir können bestimmte Baumsicherungsmaßnahmen durchführen. Durch regelmäßige Baumkontrollen können wir mit diesen Maßnahmen rechtzeitig beginnen und auf diese Weise die Schönheit der Bäume erhalten.
Wenn eine Baumfällung aber erforderlich ist, setzen wir hierfür moderne Technik ein. Dazu gehören Arbeitsbühnen Hubbühnen, Lastenkräne und entsprechende Fahrzeuge für den Abtransport und die Entsorgung. Sie sollten eine Baumfällung niemals selbst durchführen, für den Laien kann sie lebensgefährlich sein. Es gehört fachliche Expertise dazu, um die Sicherheit zu gewährleisten. Im Vorfeld einer Baumfällung führen wir eine sorgfältige Beurteilung und Planung durch. Folgende Fragen sind zu beantworten:
- Welche Baumart soll gefällt werden?
- Steht der Baum noch gerade oder schon in Schieflage?
- Wie ist die Kronenhauptlast verteilt?
- In welche Richtung soll der Baum fallen?
- Gibt es eine Stammfäule oder einen Schädlingsbefall, zum Beispiel durch Borkenkäfer?
- Welche äußeren Einflüsse sind zu beachten? Dazu zählen die Windverhältnisse und generell die Witterung sowie örtliche Gegebenheiten.
- Entstehen durch die Fällung möglicherweise Gefahren in der Nähe für Menschen, Tiere, den Straßenverkehr, Gebäude oder Stromleitungen?
- Welche Arbeitskräfte und welche Technik sind einzusetzen?
Im Zuge der Baumfällarbeiten sorgen wir dafür, dass der Baum gänzlich verschwindet, wenn Sie das wünschen. Nicht immer müssen Wurzelfräsen zum Einsatz kommen, teilweise können die Stümpfe auch als dekorative Elemente auf dem Grundstück verbleiben.
Kranke Bäume, Sturmbäume, Stämme und Stümpfe: Diese Begriffe sollten Sie kennen
Nicht jeder Baum wird aus demselben Grund gefällt. Und nach der Fällung bleibt nicht überall dasselbe übrig. Diese Begriffe hören Sie bei der Planung häufig.
| Begriff | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|
| Problembaum | Ein Baum, der Ärger macht: Er wird zu groß für den Garten, nimmt jungen Pflanzen das Licht oder verliert lose Äste. |
| Kranker Baum | Ein Baum mit Stammfäule oder Schädlingsbefall, zum Beispiel durch Borkenkäfer. Wir beurteilen vor der Arbeit, wie es um den Baum steht. |
| Sturmbaum | Ein Baum, den ein Sturm stark beschädigt hat oder der in Schieflage steht. Er kann eine unmittelbare Gefahr für Personen und Sachwerte sein. |
| Baumstamm und Stammholz | Der Stamm wird abgetragen. Das Stammholz transportieren wir ab. |
| Baumstumpf | Der Rest, der nach der Fällung im Boden bleibt. Wir entfernen ihn mit einer Stubbenfräse. Auf Wunsch kann er auch als dekoratives Element stehen bleiben. |
| Baumwurzeln | Sie liegen unter dem Stumpf im Boden. Mit der Wurzelfräse lässt sich der Stumpf samt Wurzelbereich restlos entfernen. |
Noch ein Hinweis zu den Begriffen: Fällung heißt, den Baum umzulegen und abzutragen. Mit Rodung ist meist zusätzlich das Entfernen von Stumpf und Wurzeln gemeint. Sagen Sie uns einfach, was am Ende auf Ihrem Grundstück übrig bleiben soll.
Unterschiede bei der Baumfällung
Bei einer Baumfällung sind deutliche Unterschiede zwischen den Baumarten festzustellen. So fällen wir kurzfaserige Bäume anders als langfaserige Baumarten, auch die Baumkronen der Bäume unterscheiden sich stark. Danach wählen wir die geeignete Fäll-Technik aus. Vor jeder Fällung holen wir die entsprechende Genehmigung ein und richten uns stets nach der Baumschutzsatzung.
Unsere Leistungen im Überblick
- Baumfällung von Bäumen inklusive aller anfallenden Arbeiten
- Einholen der Fäll-Genehmigung bei der zuständigen Gemeinde / Stadt
- Seilklettertechnik
- Pflege des Baumbestandes
- Beseitigung von Sturmschäden
- Entästen von Totholz
- Kamingerechte Aufbereitung von Holz
Wie fällt man einen Baum richtig und sicher? Wir erklären, auf was man bei der Baumfällung unbedingt achten sollte und welche Schritte zum Fällen nötig sind.
Baumpflege Leistungen
Bäume brauchen Pflege und Aufmerksamkeit. Unter Baumpflege versteht man alle Maßnahmen, die zum Erhalt des Baums beitragen, seine Vitalität stärken und ein gesundes Wachstum fördern. Im Falle der Obstbäume kann auch ein reicher Ertrag Ziel der Baumpflege sein.
Eine erfolgreiche Baumpflege trägt nicht nur zur Gesundheit bei, sie beugt auch Krankheiten vor. Um den Baum fachgerecht zu pflegen, sind Zeitpunkt und Alter des Baums entscheidend. Mit dem richtigen Wissen und den passenden Werkzeugen gelingt die Baumpflege leicht.
Diagnose der Baumgesundheit
Geht es einem Baum nicht gut, kann das unterschiedliche Ursachen haben: von Schäden, die durch Frost entstanden sind, bis hin zu einem Befall mit tierischen Schädlingen.
Kronenpflege und -schnitt
Ein Blick in die Baumkrone verrät vieles über den Zustand eines Baumes. Die Kronenpflege hilft dem Baum, einen stabilen und gesunden Kronenwuchs zu entwickeln und diesen auch über Jahre zu erhalten.
Baum An- & Verpflanzungen
Bäume und Sträucher lassen sich nach drei bis vier Jahren Standzeit in der Regel noch problemlos verpflanzen. Auch bei der Verpflanzung von Großbäumen ist Staats GaLaBau ihr zuverlässiger und kompetenter Partner.
Baumsanierung & Baumfällung
Zu unseren Leistungen zählen neben der Baumpflege auch die Baumsanierung, Baumchirurgie, Baumfällung und natürlich das Entfernen der Baumwurzeln mit der Wurzelfräse und der Abtransport und die Entsorgung Schnittholzes.
Stubbenfräsen
Baumstümpfe restlos entfernen.
Für die Entfernung von Baumstümpfen wird eine spezielle Ausrüstung benötigt. Baumstümpfe und Baumwurzeln professionell mit einer Baumstumpffräse, Stubbenfräse und Wurzelfräse entfernen.
Baumpflege ist ein komplexes Arbeitsfeld! Denn mit gezielten Pflegemaßnahmen zur rechten Zeit, wird dem Baum ein langes und vitales Leben gesichert. Eine Baumfällung ist der letzte Ausweg, wenn andere Baumpflegemaßnahmen wie fachgerechter Baumschnitt einen Baum nicht mehr retten können. Je nach Baum und Ziel der Pflegemaßnahmen unterscheidet sich auch die Schnitttechnik: Sei es nun Obstbaumschnitt, Erziehungsschnitt oder Baumrückschnitt.
Kontakt, Informationen & Beratung
Baumfällung in Niedersachsen
Häufige Fragen
Von wann bis wann darf man Bäume fällen?
In der freien Landschaft nur vom 1. Oktober bis Ende Februar. Im Haus- oder Kleingarten gilt dieses Verbot nicht pauschal, solange keine Baumschutzsatzung dagegen spricht und keine Vögel oder Fledermäuse im Baum leben.
Darf ich einen Baum im eigenen Garten einfach fällen?
Oft ja. Eine Genehmigung brauchen Sie, wenn Ihre Gemeinde eine Baumschutzsatzung hat und der Baum darunter fällt. Leben geschützte Tiere im Baum, ist die Fällung verboten, bis sie ausgezogen sind. Wir klären das vor jeder Fällung für Sie.
Wann darf ich einen Baum auch im Sommer fällen?
Im Hausgarten oft auch im Sommer, wenn keine Baumschutzsatzung dagegen spricht und keine Tiere im Baum leben. In der freien Landschaft nur bei akuter Gefahr, etwa nach einem schweren Sturm. Halten Sie die Gefahr mit Fotos fest.
Was passiert nach der Fällung mit dem Baumstumpf?
Auf Wunsch entfernen wir den Stumpf restlos mit einer Stubbenfräse. Er kann aber auch als dekoratives Element auf dem Grundstück bleiben.