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Baumfällung in Uetze: Genehmigung für Kiefern und Gehölzflächen prüfen

Baumfällung in Uetze: Genehmigung für Kiefern und Gehölzflächen prüfen

Eine Baumfällung ist das kontrollierte Entfernen eines Baums, der auf Ihrem privaten oder gewerblichen Grundstück nicht stehen bleiben soll. In Uetze gilt die regionale Regelung zu Gehölzfällungen auch für die dort heimische Kiefer. Soll außerdem mehr als 30 m² Grundfläche von Gehölzaufwuchs befreit werden, ist eine Genehmigung einzuholen. Prüfen Sie deshalb vor der Planung, welche Baumart betroffen ist und wie groß die Fläche ist, und besprechen Sie das Vorhaben mit einem Fachbetrieb.

Heimische Kiefer: Warum die Baumart in Uetze wichtig ist

Viele Eigentümer rechnen bei einer Kiefer nicht mit besonderen Vorgaben. In Uetze lohnt sich der genauere Blick: Die Regelung zu Gehölzfällungen gilt hier auch für die heimische Kiefer. Die Kiefer wird also nicht ausgenommen, wenn Sie eine Fällung planen.

Daraus folgt aber nicht, dass jede Kiefer und jede Fällung automatisch genehmigungspflichtig ist. Welche Anforderungen für Ihren Baum gelten, hängt von Baumart, Standort und Umfang des Vorhabens ab. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover. Gehölze in Privat- und Kleingärten sind in der Regel genehmigungsfrei, die Regelung zielt vor allem auf Gehölze außerhalb von Gärten. Den Antrag stellen Sie mindestens vier Wochen vor der geplanten Fällung. Formular und Hinweise finden Sie auf der Seite der Region Hannover zu Gehölzfällungen.

Mehr als 30 m² Gehölzfläche: Wann eine Genehmigung einzuholen ist

Für Gehölzaufwuchs gilt ein klarer Schwellenwert: Soll mehr als 30 m² Grundfläche davon befreit werden, ist eine Genehmigung einzuholen. Das gilt unabhängig von den betroffenen Arten oder Stammumfängen.

Entscheidend ist also die Fläche, nicht die Zahl der Stämme. Denken Sie an eine zugewachsene Grundstücksecke, eine verwilderte Böschung oder einen breiten Gehölzstreifen an der Grenze. Dort stehen oft viele junge und mittlere Gehölze dicht beieinander. Schätzen Sie die Fläche grob ab: Länge mal Breite des Bereichs, der freigeräumt werden soll. Liegen Sie in der Nähe der Grenze, messen Sie lieber einmal nach, bevor Sie planen.

Baumfällung oder Gehölzaufwuchs: Was genau soll entfernt werden?

Für die Planung macht es einen Unterschied, ob ein einzelner Baum fallen soll, ob es um mehrere Gehölze geht oder ob Sie eine ganze Fläche freimachen möchten. Prüfen Sie außerdem, ob eine Baumpflege genügt. Bei Baumschnitt, Kronenpflege oder Gehölzschnitt bleibt der Baum stehen, lose oder störende Äste verschwinden. Das kann bei einem zu dichten Kronenbereich die einfachere Lösung sein.

Mit dieser Checkliste halten Sie das Vorhaben fest, bevor Sie mit der Stelle oder dem Fachbetrieb sprechen:

  • Baumart: Handelt es sich um eine Kiefer oder um eine andere Art?
  • Fläche: Wie groß ist der Bereich, der von Gehölzaufwuchs befreit werden soll?
  • Umfang: Soll nur gefällt werden oder sollen auch Wurzeln und Stubben entfernt werden?
  • Zustand: Gibt es lose oder abgebrochene Äste, die eine Gefahr darstellen?
  • Umgebung: Stehen Gebäude, Einfahrten, Gehwege oder Stromleitungen in der Nähe?
  • Zugang: Kommt man mit Fahrzeug und Gerät an den Baum heran?
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Vor dem Fällen: So klären Sie die nächsten Schritte

Mit wenigen Schritten kommen Sie von der Idee zu einem sauber geklärten Vorhaben:

  • Vorhaben abgrenzen: Welche Bäume oder welche Fläche sind gemeint, und was soll am Ende entfernt sein?
  • Örtliche Anforderungen prüfen: Fragen Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover nach, was für Ihre Baumart und Ihre Fläche gilt.
  • Klärung einplanen: Legen Sie den Arbeitsbeginn erst fest, wenn die Genehmigungsfrage beantwortet ist.
  • Fachbetrieb einbinden: Besprechen Sie Zugang, Umgebung und Umfang der Arbeiten, bevor ein Angebot entsteht.

Manche Eigentümer erwägen, den Baum selbst zu fällen. Dann müssen Sie alle erforderlichen Genehmigungen, die Schutzausrüstung und die richtigen Werkzeuge mitbringen. Sie haften außerdem, wenn bei der Fällung etwas schiefgeht. Bei großen Bäumen oder engen Grundstücken gehört die Arbeit deshalb in die Hände von Profis.

So läuft eine Baumfällung bei Staats GaLaBau ab

Bei den Baumfällungen von Staats GaLaBau gehen wir in diesen Schritten vor:

  • Planung: Wir beurteilen den Baum und planen die Fällarbeiten.
  • Genehmigungen: Wir holen die Genehmigungen zur Baumfällung ein.
  • Absicherung: Wir sichern den Gefahrenbereich vor der Fällung ab.
  • Fällung: Wir fällen den Baum und tragen ihn ab.
  • Entsorgung: Astwerk und Stammholz werden geschreddert und abtransportiert.
  • Wurzelentfernung: Auf Wunsch entfernen wir den Baumstumpf restlos mit einer Wurzelfräse.

Das Stubbenfräsen ist dabei ein eigener Arbeitsgang. Die Wurzelfräse trägt den Stumpf ab, sodass die Fläche anschließend wieder genutzt werden kann. Welche Spezialwerkzeuge wir einsetzen, richtet sich nach den Gegebenheiten, dem Wuchs der Äste und der Größe des Baums. Je nach Größe und Standort ziehen wir eine Arbeitsbühne, einen Seilkletterer oder bei sehr großen Arbeiten einen Kran in Betracht. Auch nach einem Sturm helfen wir bei der Sturmschaden-Beseitigung, wenn Bäume oder Äste auf dem Grundstück liegen.

Baumfällung in Uetze planen: Ihr Vorhaben beschreiben

Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben möglichst konkret: Wo steht der Baum, wie groß ist die Fläche, wie kommt man heran? Das hilft bei der Frage nach der Genehmigung und bei der Planung der Arbeiten. Wir sind in Uetze und im Umkreis von 60 km für Sie da.

Einen Eindruck von der Arbeit bekommen Sie bei der Baumfällung in Dollbergen bei Uetze und in den Beispielen einer Problem-Baum-Fällung.

Häufige Fragen zur Genehmigung einer Baumfällung

Gilt die Regelung zur Baumfällung in Uetze auch für heimische Kiefern?

Ja. In Uetze gilt die regionale Regelung zu Gehölzfällungen auch für die dort heimische Kiefer. Ob für Ihren Baum im Einzelfall eine Genehmigung nötig ist, klären Sie vor dem Fällen bei der Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover.

Was bedeutet die Grenze von mehr als 30 m²?

Soll mehr als 30 m² Grundfläche von Gehölzaufwuchs befreit werden, ist eine Genehmigung einzuholen. Das gilt unabhängig von Arten und Stammumfängen. Maßgeblich ist die Fläche, die freigemacht wird, nicht die Zahl der Stämme.

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Was sollte ich vor der Beauftragung einer Baumfällung klären?

Klären Sie Baumart, Fläche und Umfang, also ob auch Wurzeln und Stubben entfernt werden sollen. Fragen Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde nach den Anforderungen und planen Sie den Arbeitsbeginn erst nach dieser Klärung. Besprechen Sie mit dem Fachbetrieb außerdem Zugang, Umgebung und Entsorgung von Astwerk und Stammholz.

Baumfällung in Uetze besprechen und nächste Schritte klären: Rufen Sie Staats GaLaBau unter (05173) 92 69 19 2 an oder schreiben Sie an anfragen@staats-galabau.de. Wir besprechen mit Ihnen Ihr Vorhaben und zeigen Ihnen, wie es weitergeht.

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