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Winterdienst in Braunschweig: Räumbreite und Zeiten für Gehwege

Winterdienst in Braunschweig: Räumbreite und Zeiten für Gehwege

Beim Winterdienst in Braunschweig räumen Sie Schnee und sichern glatte Wege, damit Anlieger, Besucher und andere Fußgänger Außenwege sicher nutzen können. Gehwege halten Sie dabei in einer Breite von mindestens 1,20 Metern frei. Die Sicherungspflicht gilt nach jedem Schneefall und bei Glätte: werktags von 7:00 bis 22:00 Uhr, sonn- und feiertags von 8:00 bis 22:00 Uhr. Das betrifft Eigentümer, Vermieter, Mieter und Verantwortliche für gewerbliche Objekte. Klären Sie am besten vor dem ersten Frost, wer bei Ihrem Grundstück zuständig ist.

Räumbreite und Zeiten in Braunschweig: die wichtigsten Vorgaben

Die Stadt Braunschweig nennt für Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege eine Mindestbreite und feste Zeitfenster. Die Übersicht fasst beides zusammen.

ThemaVorgabe in Braunschweig
RäumbreiteMindestens 1,20 Meter (Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege)
Anlass der SicherungspflichtNach jedem Schneefall und bei Glätte
Zeitfenster werktags7:00 bis 22:00 Uhr
Zeitfenster sonn- und feiertags8:00 bis 22:00 Uhr
EisfreihaltungSoweit wie möglich auf der Mindestbreite
StreugutresteUmgehend beseitigen, sobald kein Schnee und Eis mehr liegen

Wer muss beim Winterdienst in Braunschweig öffentliche Gehwege räumen und streuen?

Auf öffentlichen Gehwegen und auf kombinierten Geh- und Radwegen müssen die Anlieger Winterdienst leisten. Das heißt: Sie räumen den Schnee und streuen bei Glätte. Als Anlieger gelten die Grundstücke, die an den Weg grenzen.

Wer bei einem konkreten Grundstück tatsächlich zuständig ist, sollten Sie im Einzelfall prüfen. Das gilt besonders bei Mehrfamilienhäusern, Mietobjekten und Gewerbeflächen. Schauen Sie dafür in Ihre Unterlagen, etwa in den Mietvertrag oder in die Vereinbarung mit der Hausverwaltung. Für Firmen, die ihre Flächen im Blick behalten müssen, haben wir außerdem einen Beitrag zum Winterdienst für Unternehmen und Gewerbeflächen geschrieben.

So halten Sie den Gehweg auf mindestens 1,20 Meter frei

Gemeint ist die nutzbare Breite. Der Weg muss also durchgehend passierbar sein, ohne dass jemand über Schneeränder oder vereiste Stellen ausweichen muss. Ein kurzes Stück frei zu schaufeln reicht deshalb nicht: Entscheidend ist, dass der freie Streifen auf der ganzen Länge Ihres Grundstücks verläuft.

Üblich ist es, den Schnee am Wegrand aufzuhäufen und dabei darauf zu achten, dass er nicht zurück auf den geräumten Streifen rutscht. Bei festgetretenem Schnee hilft ein Eiskratzer oder eine Schaufel mit scharfer Kante. Danach streuen Sie, damit die Fläche nicht wieder glatt wird. Mehr zur Praxis bei gefrorenen Flächen finden Sie im Beitrag Winterdienst bei Eis und Schnee.

Das gilt auch für Eis: Während der Sicherungspflicht halten Sie den Gehweg auf dieser Breite so weit wie möglich eisfrei. An Engstellen, etwa neben Mauern, Zäunen oder parkenden Fahrzeugen, kann das schwierig werden. Arbeiten Sie dort besonders gründlich und räumen Sie so viel Breite frei, wie sich tatsächlich erreichen lässt.

LESEN:  Winterdienst Beton: Was Tun Bei Eis Und Schnee?

Bei Schneefall und Glätte: wann Sie handeln müssen

Die Sicherungspflicht hängt an zwei Anlässen: nach jedem Schneefall und bei Glätte. Sie ist also kein einmaliger Termin, den Sie morgens abhaken. Fällt Schnee, müssen Sie räumen. Wird der Weg glatt, etwa durch überfrierende Nässe, müssen Sie streuen.

Die Zeitfenster richten sich nach dem Wochentag. Werktags gilt die Pflicht von 7:00 bis 22:00 Uhr. Sonn- und feiertags beginnt sie später, von 8:00 bis 22:00 Uhr. Wenn Sie an Wochenenden oder Feiertagen verreisen, sollten Sie deshalb eine Vertretung organisieren.

Ein Blick auf den Wetterbericht am Vorabend hilft, rechtzeitig Streugut und Schneeschieber bereitzuhalten. Weitere Hinweise zur Vorbereitung finden Sie unter praktische Tipps für den Winterdienst.

Streugut entfernen, sobald Schnee und Eis verschwunden sind

Wer Winterdienst leisten muss, muss auch die Reste des Streuguts umgehend beseitigen. Der Zeitpunkt ist klar: sobald kein Schnee und Eis mehr liegen. Liegt nach dem Tauwetter noch Splitt auf dem Weg, kehren Sie ihn zusammen. Das gehört zur Gehwegreinigung im Frühjahr und lässt sich meist in einem Durchgang erledigen.

Mit dieser kurzen Checkliste behalten Sie den Überblick:

  • Gehweg auf durchgehend nutzbare Breite prüfen, auch an Engstellen
  • Schnee nach dem Schneefall räumen und am Wegrand aufhäufen
  • Bei Glätte streuen, auch an Sonn- und Feiertagen innerhalb des Zeitfensters
  • Eisreste so weit wie möglich auf der ganzen Breite entfernen
  • Streugut zusammenkehren, sobald Schnee und Eis verschwunden sind

Was ein beauftragter Winterdienst übernehmen kann

Wer die Pflichten nicht selbst erfüllen kann oder möchte, kann den Winterdienst beauftragen. Wir bieten einen Räumungs- und Streudienst für Straßen und Wege an. Dabei übernehmen wir Ihre Räumungs- und Streupflichten, sodass Sie sich um die Überwachung der Witterung nicht kümmern müssen. Der Winterdienst gehört bei uns auch zum Hausmeisterservice und zur Objektpflege.

Zu unserem Angebot gehören diese Punkte:

  • Saisonlaufzeit jeweils vom 1. November bis 31. März
  • Betreuung an sieben Tagen pro Woche
  • Schneeräumung und Streuung bei Schneefall, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
  • Reinigung der bestreuten Wege zum Winterende

Häufige Fragen zum Winterdienst in Braunschweig

Wie breit muss ich einen Gehweg in Braunschweig räumen?

Mindestens 1,20 Meter. Diese Breite gilt für Gehwege und für gemeinsame Geh- und Radwege. Während der Sicherungspflicht sind Gehwege außerdem soweit wie möglich auf dieser Breite von Eis freizuhalten.

Wann gilt die Räumpflicht an Sonn- und Feiertagen?

Sonn- und feiertags gilt die Sicherungspflicht nach jedem Schneefall und bei Glätte von 8:00 bis 22:00 Uhr. Werktags beginnt sie schon um 7:00 Uhr und endet ebenfalls um 22:00 Uhr.

Wann müssen Streugutreste weg?

Umgehend, sobald kein Schnee und Eis mehr liegen. Die Winterdienstpflichtigen müssen die Reste des Streuguts dann beseitigen.


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LESEN:  Winterdienst für Unternehmen & Gewerbeflächen

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